Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/2024
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Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 02. Oktober 2023 und 29. Februar
2024 in der Gemeinde Kapfenstein beantragt werden.
Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark
finanziell unterstützt werden, dieser wird einmalig gewährt für die Heizperiode 2023/2024 und liegt bei einer Höhe von € 340,00.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
für Einpersonenhaushalte € 1.392,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 418,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.