Wohn- und Heizkosten- zuschuss des Bundes
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.) Die Antragstellung ist noch bis 31. Oktober 2023 möglich.
.) Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 400,- pro Haushalt
(Bitte unbedingt die Bankverbindung bekannt geben – keine Barauszahlung möglich!)
.) Das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht mehr als € 30.734,- betragen (Einkommen des Jahres 2022).
.) Den Antrag finden Sie online unter www.soziales.steiermark.at, sowie weitere Informationen.
Für Personen ohne Internet steht Ihnen als Servicestelle das Gemeindeamt Kapfenstein gerne zur Verfügung.
Parteienverkehrszeiten der Gemeinde Kapfenstein:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Montag von 13:00 bis 16:00 Uhr
Samstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Bei Rückfragen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss können Sie sich auch gerne an die gebührenfreie Hotline 0800 / 800 262 oder heizkostenzuschuss@stmk.gv.at wenden.