Tel.: 03157 22 35-12
E-Mail: manfred.dirnbauer@kapfenstein.at
Zuständigkeit: Amtsleiter, Bauamt und Standesamt
Tel. 03157 22 35-11
E-Mail: tanja.gradwohl@kapfenstein.at
Amtszeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch
Zuständigkeit: Bürgerservice, Veranstaltungsmeldungen, Bauamt und Standesamt
Tel. 03157 22 35-13
E-Mail: claudia.lamprecht@kapfenstein.at
Amtszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
Zuständigkeit: Bürgerservice, Kindergarten, Volksschule, Tourismusbereich,
Öffentlichkeitsarbeiten (Homepage, CITIES-App), Barkasse
Tel. 03157 22 35-10
E-Mail: doris.koller@kapfenstein.at
Amtszeiten: Montag, Dienstag und Freitag
Zuständigkeit: Buchhaltung und Standesamt
Tel. 03157 22 35-15
E-Mail: michaela.fuchs@kapfenstein.at
Amtszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
Zuständigkeit: Standesamt, Raumordnung, Nächtigungen, Wasserablese
Tel. 03157 22 35
E-Mail: gemeinde@kapfenstein.at
DERZEIT IN KARENZ
Das Gemeindeamt hat für den Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr,
Montag zusätzlich von 13:00 – 16:00 Uhr
und Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
Außerhalb der Parteienverkehrszeiten nur nach Vereinbarung (Tel.: 03157 22 35).
Die Bürgermeistersprechstunden finden nach Vereinbarung statt.
Gerne können Sie unseren Bürgermeister, Ferdinand Groß, unter der Telefonnummer 0664 52 33 518 erreichen.
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer es besteht Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden (Montag bis Freitag 08:00 – 12:00, Montag zusätzlich von 13:00 – 16:00 und
Freitag von 08:00 – 12:00). Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, Empfangsgeräte bereitzuhalten. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form (Telefax: 03157 22 35-4 oder E-Mail: gemeinde@kapfenstein.at) eingebracht werden und die technische Form die Feststellung des Zeitpunktes des Einlangens ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.