Fundwesen
Was ist zu tun, wenn Sie…
… etwas gefunden haben: Funde, deren Wert € 10,00 übersteigen bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, sind vom Finder bei der zuständigen Stelle verpflichtend abzugeben.
… etwas verloren haben:
Sollten Sie Auskünfte über verlorene Gegenstände benötigen oder den Verlust eines Gegenstandes anzeigen, so hat dies ebenfalls beim Gemeindeamt zu erfolgen.
Bei Verlust von Führerschein, Inländischen Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmitteln, waffenrechtlichen Dokumenten und Zulassungs-scheinen hat die Anzeige an die nächste Sicherheitsdienststelle zu ergehen.
… eine Verlustanzeige benötigen: Verlustanzeigen werden vom Gemeindeamt ausgestellt.
Gesetz: ABGB; Fundrechts-Novelle 2023
„Wir die Sache innerhalb eines Jahres oder,
wenn der gemeine Wert der Sache im Zeitpunkt des Fundes € 100,00 nicht übersteigt, innerhalb eines halben Jahres von keinem Verlustträger angesprochen,
so erwirbt der Finder das Eigentum an der in seiner Gewahrsame befindlichen Sache mit Ablauf der Frist, an der abgegebenen Sache mit ihrer Ausfolgung an ihn.“
Aktuelle Fundgegenstände:
Wir haben für Sie die Fundgegenstände, die im Fundamt der Gemeinde Kapfenstein abgegeben wurden gelistet. Wenn Sie Verlustträger eines Fundgegenstandes sind, melden Sie sich bitte persönlich bei uns.