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Heizkostenzuschuss 2026/2027

Heizkostenzuschuss 2026/2027

Heizkostenzuschuss 2026/2027

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2026 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von 340 Euro für alle Heizungsanlagen beschlossen.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann bis 26. Februar 2027 pro Haushalt beantragt werden.

Anspruchsberechtigte müssen ihren Antrag persönlich in der Gemeinde Kapfenstein stellen.
(Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, Mo zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Sa 8 bis 10 Uhr)

Wer hat Anspruch – Voraussetzungen?

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren
  • Hauptwohnsitz an der Antragsadresse spätestens seit 24. September 2026
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts innerhalb der Einkommensgrenze:

Haushaltskonstellation

Einkommensgrenze

Einpersonenhaushalt

1.827,00 Euro

Ehepaar bzw. Haushaltsgemeinschaft

2.741,00 Euro

zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe

548,00 Euro

 

Notwendige Unterlagen:

  • Kontodaten
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen (zB aktueller Lohnzettel, Jahreslohnzettel der Pension, Bestätigung des AMS oder Einkommensteuerbescheide
  • Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg

Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:

  • Holz, Pellets, Heizöl, Kohle oder Gas: letzte Rechnung mit Zahlungsnachweis. Bei Kauf auf Vorrat darf die Rechnung höchstens fünf Jahre alt sein.
  • Fernwärme oder Nahwärme: Abrechnung mit Zahlungsnachweis
  • Elektroheizung oder Wärmepumpe: Stromabrechnung mit Zahlungsnachweis
  • Heizkosten in den Betriebskosten: letzte Heizkostenabrechnung mit Zahlungsnachweis. Sind die Heizkosten nicht getrennt ausgewiesen, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die Gesamtrechnung.
  • Brennstoffe aus eigener Erzeugung oder eigener Land- und Forstwirtschaft: ein nachvollziehbarer Nachweis über Menge und Kosten

Bei Verlust der Rechnung ist ein Duplikat vorzulegen.

Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.

Achtung: Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, erhalten keinen Heizkostenzuschuss.

Nähere Informationen und die Richtlinie zum Heizkostenzuschuss finden Sie auf dem Sozialserver des Landes Steiermark https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12924889/108507127/ .

Ergänzend empfiehlt das Land Steiermark die Energieeffizienz–Beratung des Landes bei Fragen zu Strom- oder Heizkosten.

Die Energieberatung des Landes ist unter der Nummer +43 316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at oder über www.energieberatung.steiermark.at, erreichbar.

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