Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
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Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 in Gemeindeamt beantragt werden.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung.
Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
.) für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
.) Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
.) sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes
Beachten Sie bitte, dass das monatliche Einkommen mal 14 und durch 12 dividiert wird, da die Sonderzahlungen berücksichtigt werden!
Bei Fragen steht Ihnen auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Tel. 0800/20 10 10 zur Verfügung.
Gerne sind wir Ihnen aber auch bei der Berechnung und beim Antrag behilflich,
Ihr Gemeindeamt-Team Kapfenstein!