Verwaltung

Amtsleiter Manfred Dirnbauer

Tel.: 03157 22 35-12
E-Mail: manfred.dirnbauer@kapfenstein.at

Zuständigkeit: Amtsleiter, Bauamt und Standesamt

Tanja Gradwohl

Tel. 03157 22 35-15
E-Mail: tanja.gradwohl@kapfenstein.at

Amtszeiten: Montag und Dienstag
Zuständigkeit: Bauamt und Standesamt

Claudia Lamprecht

Tel. 03157 22 35-13
E-Mail: claudia.lamprecht@kapfenstein.at

Amtszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
Zuständigkeit: Bürgerservice, Kindergarten, Volksschule, Tourismusbereich, Barkasse

Doris Koller

Tel. 03157 22 35-10
E-Mail: doris.koller@kapfenstein.at

Amtszeiten: Montag, Dienstag und Freitag
Zuständigkeit: Buchhaltung und Standesamt

Michaela Fuchs

Tel. 03157 22 35-15
E-Mail: michaela.fuchs@kapfenstein.at

Amtszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
Zuständigkeit: Standesamt, Raumordnung, Nächtigungen, Wasserablese

Sigrid Köldorfer

Tel. 03157 22 35
E-Mail: gemeinde@kapfenstein.at

DERZEIT IN KARENZ

PARTEIENVERKEHR

Das Gemeindeamt hat für den Parteienverkehr
Montag bis Freitag von  08:00 – 12:00 Uhr,
Montag zusätzlich von 13:00 – 16:00 Uhr 
und Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr geöffnet.

Außerhalb der Parteienverkehrszeiten nur nach Vereinbarung (Tel.: 03157/ 22 35).

Die Bürgermeistersprechstunden finden jeden Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung statt.

Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer es besteht Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden (Montag bis Freitag 08:00 – 12:00, Montag zusätzlich von 13:00 – 16:00 und
Freitag 
von 08:00 – 12:00). Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, Empfangsgeräte bereitzuhalten. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form (Telefax: 03157/ 22 35-4 oder E-Mail: gemeinde@kapfenstein.at) eingebracht werden und die technische Form die Feststellung des Zeitpunktes des Einlangens ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.

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